Solarstrom für Wohnungsmieter

Gesetze verhindern den Durchbruch des sogenannten Mieterstrommodells

Leider setzt sich das noch relativ junge – und eigentlich vom Gesetzgeber gewünschte – Mieterstrommodell mit Solaranlagen zur Eigenverbrauchsnutzung bei Mehrfamilienhäusern mit zwei oder mehr Parteien nicht richtig durch. Warum?

Leider hapert es an der aktuellen Gesetzgebung, die zu viel Unsicherheit und Aufwand durch Bürokratie sowie keine vernünftige Wirtschaftlichkeit für Solaranlagenbetreiber und Hauseigentümer mit sich bringt. Die Verbraucherzentrale NRW hat in ihrem Bericht aus Januar 2019 sehr gut zusammengetragen, woran es derzeit liegt, dass nicht viele Mieter in Deutschland in den Genuss von sauberem Solarstrom vom Dach des Mietobjektes kommen. Die Politik muss gesetzlich einiges ändern bevor auch Mieter in Deutschland von günstigem Solarstrom profitieren können.

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Lesen Sie selbst den Kurzbericht der VZ NRW und bei Bedarf das in Auftrag gestellte Gutachten als Langversion.

Unser Fazit:

Eine wirtschaftliche, risikofreie und einfache Anlagen-Betriebsführung sehen wir mit den heutigen, rechtlichen Rahmenbedingungen für den Anlagenbetreiber nicht. Wirtschaftlich mag dies ggf. bei mehr als 10 teilnehmenden Wohnparteien darstellbar sein, wobei sich immer die Frage stellt, was der jeweilige Anlagenbetreiber unter Wirtschaftlichkeit versteht.